Ordnungsaufgaben

Hier finden Sie Musterschreiben an folgende Stellen:

Nach dem Meldegesetz Berlin haben Sie Anspruch auf Auskunft über die zu Ihre Person gespeicherten Daten einschließlich der zum Nachweis der Richtigkeit erforderlichen Hinweise (z.B. Aktenzeichen). Mitzuteilen ist auch, an welche Stellen andere Daten als Ihr Name und Ihre Anschrift übermittelt wurden. Ausgenommen davon sind nur Übermittlungen an bestimmte Sicherheitsbehörden sowie Stellen, an die regelmäßig Daten aufgrund einer Rechtsvorschrift Daten übermittelt werden.

Jeder kann auch über eine andere Person Auskunft über Namen und gegenwärtige Anschrift erhalten (einfache Melderegisterauskunft). Über Tag und Ort der Geburt, frühere Namen, Familienstand (verheiratet oder nicht), Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszuges, gesetzlichen Vertreter, ggf. Sterbetag und -ort wird eine Auskunft nur erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (erweiterte Melderegisterauskunft).

Jede Melderegisterauskunft über Ihre Daten an andere Personen und Privatunternehmen können Sie unterbinden, wenn Sie eine Auskunftssperre beantragen. Hierfür müssen Sie das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft machen, die die Annahme rechtfertigen, daß Ihnen oder einer anderen Person aus der Auskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann. Die erweiterte Melderegisterauskunft können Sie auch schon dann verhindern, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Folgende Musterschreiben sind vorhanden:

Auskunfterteilung über meine Daten im Melderegister
Antrag auf Auskunftssperre
Auskunft über meine Daten im Paßregister, Personalausweisregister, in der Führerscheindatei, in der Kfz-Datei
Weitergabe meiner Daten aus dem Melderegister
Auskunfterteilung über die Datenspeicherung im Zusammenhang mit Wahlen, Lohnsteuerkarten, Schöffenlisten